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Stromausfall während der Arbeitszeit: Darf ich frei machen?

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Stromausfall während der Arbeitszeit: Darf ich frei machen?

Welche Regelungen gibt es, wenn während der Arbeitszeit ein Stromausfall ist? Darf man dann einfach vom Job fern bleiben und wird trotzdem bezahlt? Hier erfahrt ihr, worauf ihr achten müsst.

Inhaltsverzeichnis

Bereits Mitte November gab der Leiter des Bundesamts für Bevölkerungsschutz, Ralph Tiesler, gegenüber welt.de an, man müsse damit rechnen, „dass es im Winter Blackouts geben wird“.

Unter Blackouts versteht man laut der Bundesregierung großflächige Stromausfälle, die mehrere Menschen gleichzeitig betreffen. „Punktuell zu hoher Stromverbrauch“ oder auch schlechte Witterung könnten solche Ausfälle verursachen.

Was aber, wenn ein Stromausfall während der Arbeitszeit passiert: Darf man dann einfach blau machen? Und wie sieht es mit der Lohnfortzahlung aus? Hier erfahrt ihr, welche Regeln es gibt.

Wie wahrscheinlich ist ein Blackout?

Wie ist die Lage in Deutschland? Muss man sich Sorgen machen, dass plötzlich der Strom abgestellt wird? Das BMWK hat sogenannte „Netzstresstests“ durchführen lassen, zum genau dieser Frage auf den Grund zu gehen.

Das Ergebnis: „Stundenweise krisenhafte Situationen im Stromsystem“ sind zwar unwahrscheinlich, können jedoch „nicht vollständig ausgeschlossen werden“. Aber keine Sorge: Laut der Bundesregierung sind Stromausfälle in der Regel sehr schnell, innerhalb weniger Stunden, vorbei.

Passend dazu: Stromausfall-Gefahr steigt – So bereitet ihr euch vor

Muss man bei einem Stromausfall zur Arbeit?

Wenn nun aber ein Stromausfall die Stadt lahmlegt und neben dem Kühlschrank auch der Computer und die Straßenbahn nicht mehr läuft: Muss man dann trotzdem arbeiten?

Die Rechtsanwältin Alicia von Rosenberg gab gegenüber Business Insider an, dass es sich bei einem flächendeckenden Stromausfall um eine Betriebsstörung handelt und erklärt: „Das Gesetz sieht in einem solchen Fall vor, dass der Arbeitnehmer von seiner Leistungspflicht befreit wird, das heißt also nicht arbeiten muss“.

Aber wie es so oft der Fall ist, gibt es auch hier einige Ausnahmen.

  • Die Leistungspflicht wird nur dann aufgehoben, wenn es sich um einen langfristigen und bundesweiten Stromausfall handelt.
  • Ihr könnt nicht einfach selbst entscheiden, vom Arbeitsplatz fernzubleiben. Tretet unbedingt mit eurem/eurer Vorgesetzten in Kontakt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Ihr müsst versuchen, dennoch euren Arbeitsplatz aufzusuchen. Vor allem, wenn ihr diesen zu Fuß, mit dem Auto oder dem Bus erreicht.

Und: Es gibt kontextabhängige Regelungen, was die Arbeitspflicht und die Lohnfortzahlung betreffen. Dazu erfahrt ihr im nächsten Abschnitt mehr.

Wird man trotz Stromausfall bezahlt?

An sich ist die Regelung beim Lohn recht klar: Man wird nur für angetretene Arbeitsstunden entlohnt.

Allerdings handelt es sich bei einem Stromausfall um eine Ausnahmesituation. Hier kommt es auf die jeweiligen Umstände an:

Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko
Ist euer Betrieb vom Blackout betroffen – ihr könnt also auch dann nicht arbeiten, wenn ihr es zur Arbeit schafft – bleibt euer Arbeitgeber laut Rechtsanwältin von Rosenberg dazu verpflichtet, den Lohn zu zahlen. Ihr müsst also keine Lohnkürzungen akzeptieren oder gar Urlaubstage verbrauchen.

Denn der Arbeitgeber trägt das sogenannte „Betriebsrisiko“. Der Arbeitsrecht-Experte Jürgen Markowski erklärt gegenüber dem Schwarzwälder Boten: Der Arbeitgeber muss zahlen, wenn er Angestellte „aus betriebstechnischen Gründen nicht beschäftigen kann, aufgrund technischer Störungen etwa oder durch höhere Gewalt“.

Wegrisiko
Frau wartet auf Zug Credit: GettyImages

Der Arbeitnehmer trägt das Wegrisiko
Anders sieht das aus, wenn euer Betrieb nicht vom Blackout betroffen ist, euer Zuhause jedoch schon und deshalb die Bahnen nicht fahren. Dann liegt es an euch, die Arbeit zu erreichen. Ansonsten werdet ihr nicht bezahlt.

Denn ihr habt das „Wegrisiko“ zu tragen. Ihr seid also selbst für euren Transport verantwortlich. Schafft ihr es als Arbeitnehmer nicht pünktlich oder überhaupt nicht zum Arbeitsplatz, müsst ihr Jürgen Markowski zufolge Gleitzeit abbauen oder Urlaub nehmen.

Mehr Lesestoff: 8 Dinge, die ihr für den Notfall immer im Haus haben solltet

Jobausübung ohne Strom

Könnt ihr euren Job erledigen, ohne dabei Strom zu verwenden, müsst ihr auch bei einem Stromausfall zur Arbeit antreten. Das gilt auch, wenn eure Arbeit zwar beeinträchtigt wird, aber noch immer möglich ist.

Außerdem kann es sein, dass ihr – selbst wenn ihr normalerweise fast ausschließlich am Computer und somit mit Strom arbeitet – vom Arbeitgeber Aufgaben zugeteilt bekommt, die ihr trotz Blackout erledigen könnt. Etwa Akten abarbeiten. Diese Arbeit müsst ihr dann auch erledigen.

Nach dem Stromausfall
Sobald der Strom dann wieder da ist, sind alle verpflichtet, zur Arbeit zurückzukehren – entweder im Homeoffice oder vor Ort, je nachdem wie das bei euch im Betrieb geregelt ist. Also: Besser keine ausgedehnten Spaziergänge planen, selbst wenn der Strom ausfällt.

Kein Strom im Homeoffice – was gilt?

Viele von uns arbeiten seit der Corona-Pandemie vermehrt im Homeoffice. Wie ist die Regelung, wenn zu Hause der Strom ausfällt?

  • Kontaktiert sofort euren Arbeitgeber. Je nachdem, wie weit ihr entfernt seid, kann dieser fordern, dass ihr ins Büro kommt, um zu arbeiten – sofern der Strom dort nicht auch ausgefallen ist.
  • Handelt es sich um einen flächendeckenden Blackout und die Arbeit ist weder im Büro noch zu Hause möglich, muss der Lohn fortgezahlt werden. Es kann aber sein, dass ihr „Offline“-Tätigkeiten ausführen müsst.
  • Es liegt nicht an einem flächendeckenden Blackout, sondern an eigenem Verschulden, dass euch der Strom abhandengekommen ist? Dann gehen die Fehlzeiten auf eure Rechnung.