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Laut Gesetz: Ab wann darf man E-Scooter fahren?

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Wenn es mal schnell gehen muss, sind E-Scooter wirklich praktisch. Sie stehen überall herum und kosten nur eine kleine Gebühr. Aber welche Regelungen gelten eigentlich für die elektrischen Roller?

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Manche lieben sie, andere hassen sie: E-Scooter sind mittlerweile fast überall in unseren Innenstädten zu finden. Die elektrischen Roller bringen uns schnell und günstig von Ort zu Ort. Manche setzen dabei auf die städtischen Leih-Scooter, andere haben sich ihr eigenes Exemplar angeschafft.

Aber wie sind eigentlich die Regelungen für Jugendliche: Ab wann darf man E-Scooter fahren? Und was gibt es sonst noch zu beachten? Hier erfahrt ihr es.

Ab wie vielen Jahren darf man E-Scooter fahren?

Das Scooter-fahren ist laut der Polizei NRW ab 14 Jahren erlaubt. Das bedeutet auch: Man braucht keinen Führerschein für das Gefährt. Auch sonstige Fahrerlaubnisse, etwa eine Mofa-Prüfbescheinigung, sind nicht nötig.

Aber auch für E-Scooter gilt: Sie dürfen nicht zu schnell fahren. Als Elektrokleinstfahrzeug darf der Scooter nur 20 km/h erreichen, er ist also langsamer als ein Mofa. Dieser Begrenzung sollte auch nicht „nachgeholfen“ werden – sonst droht Strafe. Die vorgegebene maximale Leistung beträgt zudem 500 Watt.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Ihr dürft auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen E-Scooter fahren. Gibt es diese Optionen nicht, könnt ihr auf die Fahrbahn ausweichen. Das bezieht aber nicht die Autobahn ein. Ja, auf solche Ideen kommen manche Menschen und genau deshalb steht dafür eine Strafe von 20 Euro an.

Verboten sind die Gefährte auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und – sofern man gegen die angegebene Richtung fährt – in Einbahnstraßen. Laut dem ADAC gilt bei Letzteren jedoch: „Bei Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) auch für Elektrokleinstfahrzeuge“. Außerdem kann die Nutzung der Scooter durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (§ 10 Absatz 3 EKfV) gestattet werden.

Das gehört übrigens zur guten Scooter-Etikette auf der Straße:

  • E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren. Ansonsten winkt laut Bußgeldkatalog eine Strafe von 15 Euro.
  • Wollt ihr abbiegen, müsst ihr ein Handzeichen geben.
  • Es gilt: Haltet euch an die Fahrradampeln. Sind diese nicht vorhanden, zählen die Ampeln für den Verkehr.
  • Die Roller müssen so abgestellt werden, dass sie andere nicht beeinträchtigen. Also etwa nicht auf dem Fahrradweg.

Dürfen E-Scooter mit in den Zug?

Das kommt darauf an, in welcher Art von Zug ihr euch befindet und wie ihr euren E-Scooter transportiert:

  • Zusammengeklappte Roller dürfen bei der Deutschen Bahn in den Fernzügen kostenlos mitgenommen werden.
  • Nicht zusammenklappbare Roller dürfen mitgenommen werden, wenn ihr sie in den Gepäckregalen oder Stellflächen sicher unterbringen könnt.
  • Im regionalen Nahverkehr gelten unterschiedliche Regeln. Einige Netzwerke halten sich aber an die Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen: E-Scooter sollen laut Verband zugelassen werden, sofern sie „nicht zu schwer und zusammenklappbar sind“.

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Kein Alkohol am Steuer

Für Elektro-Scooter gilt die gleiche Promille-Regel wie beim Autofahren. Auch wenn es nach dem Club- oder Bar-Besuch verlockend erscheinen mag, lasst ihr das Gefährt also besser stehen.

Insbesondere bei Fahranfängern sind die Regeln klar: Wenn ihr in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt seid und nach dem Alkoholkonsum fahrt, bekommt ihr eine Strafe von 250 Euro und einen Punkt. Außerdem müsst ihr in ein Aufbauseminar und die Probezeit wird verlängert.

Diese Regeln gelten laut der Polizei für alle anderen, die Scooter fahren:

  • Ab 0,3 Promille (mit alkoholbedingten Auffälligkeiten): Liegen typische Erscheinungen für Alkoholkonsum vor, z.B. wenn ihr nicht mehr geradeaus fahren könnt, handelt es sich um eine Straftat, nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
  • 0,5 bis 1,09 Promille (ohne alkoholbedingte Auffälligkeit): Ihr begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhaltet ein Bußgeld. In der Regel heißt das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
  • Ab 1,1 Promille (mit oder ohne alkoholbedingte Auffälligkeit): Eine Straftat liegt vor. Bei einer Straftat winken eine Geldstrafe und die Fahrerlaubnis wird für mindestens ein halbes Jahr entzogen. Wenn ihr unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, sogar für ein Jahr. Zudem bekommt ihr 3 Punkte. Und: Wiederholungstätern droht sogar eine Freiheitsstrafe.

Sonstige Regelungen

  • Es gibt keine Helmpflicht, ein Helm schadet aber definitiv nicht.
  • Eine funktionierende Klingel ist ein Muss.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Man darf nur allein Scooter fahren, selbst wenn man zu zweit das zugelassene Gewicht nicht überschreiten würde.
  • Wie beim Auto gilt: Handy weg am Steuer. Ansonsten winkt eine Strafe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Für Scooter besteht eine Versicherungspflicht (Strafe bei Verstoß: 40 Euro).
  • Das Gefährt braucht eine Betriebserlaubnis (Strafe bei Verstoß: 70 Euro).