Laut der Verbraucherzentrale trinken die Deutschen jährlich um die 50 Millionen Liter Glühwein. Das heißt also, dass auf dem Weihnachtsmarkt unzählige Tassen davon über den Tresen gehen. Doch nicht jede dieser Tassen kommt auch wieder zurück…
Viele Weihnachtsmarktbesucher lieben die festlichen Glühweintassen mit den verschiedenen Motiven und nehmen sie als Souvenir oder Sammlerstück einfach mit. Aber ist das wirklich erlaubt?
Pfand ist nicht gleich Kauf
Die meisten Stände verlangen beim Glühweinkauf Pfand von etwa zwei bis fünf Euro pro Tasse. Doch dieses Geld bedeutet nicht, dass man die Tasse gekauft hat.
Das Pfand ist nur eine Sicherheitsleistung, damit Besucher*innen den Becher nach dem Trinken wieder zurückbringen. Rein rechtlich gesehen gehört die Tasse also weiterhin dem Standbetreiber.
Wer sie einfach mitnimmt, begeht – zumindest auf dem Papier – Diebstahl oder Unterschlagung. Denn bezahlt wurde nur der Glühwein, nicht das Geschirr.
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Ärger droht trotzdem nur selten
Auch wenn es theoretisch Diebstahl ist, muss in der Regel niemand mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, wenn er eine Glühweintasse mitgehen lässt, wie das Regionalmagazin buten un binnen berichtet.
Der Grund: Die Betreiber kalkulieren den Verlust längst ein. Tassen verschwinden jedes Jahr zuhauf, besonders die mit aktueller Jahreszahl, die viele Sammler gezielt suchen. Der Tassenschwund liegt demnach bei rund 50 Prozent.
Trotz der vielen „Souvenirjäger“ halten sich die Verluste aber in Grenzen. Die Tassen kosten im Einkauf meist knapp unter drei Euro, das Pfand beträgt um die drei Euro. Den Betreibern tut es also nicht weh, wenn sie das Pfand im Tausch gegen eine Tasse einbehalten können.
Wer auf Nummer sicher gehen will…
… sollte einfach freundlich nachfragen, ob man die Tasse offiziell kaufen darf. Damit sparst du dir auf jeden Fall das schlechte Gewissen.
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