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Mehr Rente für Eltern: Kindererziehungszeit clever anrechnen

Mutter, Vater und zwei Kinder liegen auf dem Fußboden und blättern gemeinsam in einem Buch.
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So bekommst du durch die Anrechnung der Kindererziehungszeit mehr Rente

Die Kindererziehungszeit können sich Mütter und/ oder Väter bei der Rente anrechnen lassen. Allerdings nur, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Kindererziehungszeit können sich Mütter und/ oder Väter bei der Rente anrechnen lassen. Allerdings nur, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Inhaltsverzeichnis

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zwingt noch immer mindestens ein Elternteil, sehr oft die Mutter, in eine Teilzeitbeschäftigung. Teilzeitbeschäftigt bedeutet neben einem geringeren Verdienst zukünftig eine geringere Rente.

Dem will der Gesetzgeber unter anderem damit entgegenwirken, dass Eltern zusätzliche Rentenpunkte erhalten. Diese sollen Nachteile der Teilzeitbeschäftigung auffangen bzw. ausgleichen.

So kann sich die Zeit, in der Kinder erzogen wurden, positiv auf die Rente auswirken. Allerdings geschieht das nicht automatisch. „Damit die Renten­versicherung Kinder­erziehung bei der Rente anrechnet, müssen Eltern Kinder­erziehungs­zeit beantragen“, erklärt Test.de in einem Beitrag.

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Was ihr dafür machen müsst und wie viel mehr Rente ihr pro Kind bekommt, wollen wir erklären.

Wer hat Anspruch auf die Anrechnung?

Anspruch auf die Anrechnung der Kindererziehungszeit haben sowohl Mütter als auch Väter, die, für Kinder nach 1992 geboren, in den ersten 36 Monaten ein Kind versorgt haben. Für Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, werden 30 Monate angerechnet.

Es ist dabei nicht entscheidend, dass ein Elternteil in dieser Zeit gar nicht gearbeitet hat. Auch in der Kindererziehungszeit von 30 bzw. 36 Monaten dürfen beide Elternteile arbeiten und haben trotzdem Anspruch auf eine Anrechnung.

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Hat man als Selbstständige*r Anspruch?

Ja! Es spielt dabei auch keine Rolle, ob man vorher in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war oder nicht. Das gilt, solange „Eltern keine ähnlichen Leistungen aus einem anderen Alters­sicherungs­system erhalten haben“, schreibt Test.de.

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Wie wird die Kindererziehungszeit angerechnet?

Um die Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung geltend zu machen, muss ein Antrag gestellt werden. Das entsprechende Formular V0800 kann bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden. Wie Test.de schreibt, kann man mit der Antragstellung bis zum Eintritt ins Rentenalter warten. Aber auch vorher ist sie jederzeit möglich und kann hilfreich sein, um einen Überblick über die zukünftige Altersvorsorge zu erhalten.

Wie viel mehr Rente erhalte ich pro Kind?

Die Rente errechnet sich aus den gesammelten Rentenpunkten. Für jedes Berufsjahr erhält man Entgeltpunkte, die auf dem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Auch die Kindererziehungszeit kann in Form von Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto angerechnet werden (wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde).

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Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Eltern rund 2,5 Punkte pro Erziehungsjahr pro Kind. Das sind rund 90 Euro in den alten Bundesländern und rund 89 Euro in den neuen Bundesländern.

Eltern von Kindern, die nach 1992 geboren wurden, erhalten für jedes Erziehungsjahr rund 3 Rentenpunkte pro Kind. Für die neuen Bundesländer sind das umgerechnet rund 108 Euro, für die alten Bundesländer rund 107 Euro.

Können beide Eltern Kindererziehungszeit anrechnen lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Pro Kind kann sich nur ein Elternteil die Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Regulär ist es der Elternteil, der die Erziehungsarbeit übernommen hat. Eltern können sich die Punkte jedoch auch anteilig anrechnen lassen, beispielsweise wenn beide sich zu gleichen Teilen um das Kind gekümmert haben. Soll eine ganz andere Regelung zur Aufteilung getroffen werden, muss dafür eine gesonderte Erklärung gegenüber der Rentenversicherung abgegeben werden (Formulars V0820).

Einschränkungen der Anrechnung

Auch während der Kindererziehungszeit können Eltern arbeiten und dennoch das Maximum an Rentenpunkte für diese Zeit erhalten. Jedoch nur, wenn das monatliche Bruttogehalt die ‚Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung‘ nicht übersteigt. Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Grenze für die neuen Bundesländer bei 7.100 Euro monatlich, für die alten Bundesländer bei 7.300 Euro monatlich.

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Wer einen Bruttolohn in dieser Höhe erhält oder mehr verdient, erhält keine zusätzlichen Rentenpunkte für die Kindererziehungszeit. Das heißt, in diesem Fall erhöht sich die Rente nicht. Auch wer überdurchschnittlich viel verdient, kann nicht die vollen Rentenpunkte sammeln, sondern erhält sie nur anteilig.

Ausnahme Selbstständigkeit: Selbstständige können sich die Kindererziehungszeit unabhängig ihres Einkommens voll anrechnen lassen.