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Unkraut loswerden: In diesen Fällen droht ein hohes Bußgeld

Unkraut am Gehweg.
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Vorab im Video: Hausmittel gegen Unkraut: 3 natürliche und effektive Methoden

Mal eben zu chemischen Mitteln greifen, um Unkraut loszuwerden, kann für ein hohes Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sorgen.

Unkraut ist lästig und kann jede*n Hobbygärtner schon mal zur Verzweiflung bringen. Wer Wert auf ein gepflegtes Grundstück legt, möchte natürlich auch nicht, dass Unkraut auf der Terrasse, der Garageneinfahrt oder auf der Zufahrt zum Haus Überhand nimmt.

Unkraut jäten kann aber auf Dauer ganz schön mühselig sein: Zieht man an einer Stelle Ehrenpreis, Löwenzahn und Disteln aus der Erde raus, wächst es an einer anderen Stelle schon wieder nach. Irgendwann hat man die Nase dann gestrichen voll. Wenn dann nichts mehr hilft, greift der ein oder andere zu chemischen Unkrautvernichtern. Doch hier ist Vorsicht geboten.

Denn an bestimmten Stellen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln strengstens verboten. Es drohen sogar Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

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Achtung bei Unkrautvernichtern! In diesen Fällen drohen hohe Bußgelder

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist unter Paragraf 12 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) geregelt. Dort heißt es: „Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden.“ Mit „befestigten Freilandflächen“ sind zum Beispiel Bürgersteige, Gehwege, Garageneinfahrten oder auch Friedhöfe gemeint.

An diesen Stellen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln also untersagt. Lediglich im eigenen Garten ist der Einsatz zulässiger Unkrautvernichter erlaubt.

Unter bestimmten Umständen kann man sich aber eine Genehmigung einholen. Sowohl an „oberirdischen Gewässern“ als auch an „Küstengewässern“ ist eine Anwendung jedoch immer strengstens untersagt.

Chemische Substanzen mit Streusalz und Essig sind übrigens auf jeglichen Freilandflächen verboten. Auch vermeidlich harmlos erscheinende Hausmittel wie Salz, Essig oder auch Haushaltsreiniger sind verboten.

Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz rechnen. Die genaue Höhe ist nicht festgelegt und hängt vom Einzelfall ab.

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Alternativ zu chemischen Mitteln kann man Unkraut mithilfe von kochendem Wasser bekämpfen. Hierzu das kochende Wasser einfach auf das Unkraut schütten. Die Blätter verkümmern durch das heiße Wasser, wodurch die Pflanze keine Nährstoffe mehr aufnehmen kann. Dadurch stirbt die Pflanze ab. Anschließend kann man sie einfach aus der Erde ziehen.

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