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Schimmel, Baulärm und Co.: 5 Gründe für eine Mietminderung

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Mietminderung: 5 Gründe, die es möglich machen

Habt ihr folgende Probleme in eurer Wohnung steht euch wahrscheinlich eine Mietminderung zu.

Du hast Probleme in deiner Wohnung wie Schimmel oder Ungeziefer? Dann hast du unter Umständen ein Anrecht auf Mietminderung.

Hohe Mieten und teure Lebenshaltungskosten machen es Mieter*innen ganz schön schwer. Wenn dann noch Schimmel in der Wohnung hinzukommt oder es einfach nicht warm wird, weil die Heizung defekt ist, kann man als Mieter*in schonmal verzweifeln.

Aber das musst du dir nicht gefallen lassen. Denn in bestimmten Fällen steht dir eine Mietminderung zu. Hier kommen fünf Gründe, die für eine Mietminderung sprechen.

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Grund 1 für eine Mietminderung: Schimmel in der Wohnung

Bei Schimmelbefall ist eine Mietminderung definitiv möglich. Allerdings kommt es auf den Grund für den Schimmel an. Bist du als Mieter*in verantwortlich, weil du nicht richtig lüftest oder zu wenig heizt, stehen deine Chancen für eine Mietminderung schlecht.

Ist jedoch der Vermieter*in verantwortlich, weil der Schimmel zum Beispiel aufgrund von baulichen Mängeln entstanden ist, muss der oder die oder die Vermieter*in die Miete kürzen.

Grund 2 für eine Mietminderung: Geringe Wohntemperatur

Auch wenn es in deiner Wohnung zu kalt ist, weil die Heizung zu schwach ist oder deine Wohnung eine schlechte Dämmung aufweist, ist eine Mietminderung möglich. In Innenräumen sollte die Mindesttemperatur bei 20 Grad liegen und nachts bei etwa 18 Grad. Schafft es deine Heizung nicht, diese Temperaturen zu erreichen, ist eine Mietminderung möglich.

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Grund 3 für eine Mietminderung: Schädlinge

Hast du in deiner Wohnung einen Ungezieferbefall, ist das nicht nur extrem unangenehm, sondern auch äußerst ärgerlich. Ob eine Mietminderung drin ist, muss ein Gericht entscheiden. Anders ist es in aller Regel nicht möglich.

Wie hoch eine mögliche Mietminderung ausfällt, hängt unter anderem von der Schädlingsart sowie dem Ausmaß der Beeinträchtigungen ab, die daraus resultieren.

In Stuttgart ging beispielsweise ein Fall vor Gericht, bei dem ein massiver Bettwanzenbefall für eine Minderung der Bruttomiete von 60 % sorgte (AG Stuttgart – Az.: 35 C 5509/19 – Urteil vom 30.03.2021).

Grund 4 für eine Mietminderung: Baulärm

Auch Baulärm kann unter Umständen eine Mietminderung begründen. Allerdings kommt es auf die Stärke des Baulärms an. Einfache Bauarbeiten an der Straße sind eher kein Grund für eine Minderung der Miete.

Handelt es sich jedoch um ausgiebige Bauarbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und mit einer hohen Lärmbelästigung einhergehen, sind zwischen 5 und 35 % Mietminderung möglich.

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Grund 5 für eine Mietminderung: Weniger Wohnfläche

Bist du in eine Wohnung oder ein Haus gezogen, in dem die tatsächliche Wohnfläche mindestens 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche abweicht, steht dir wahrscheinlich eine Minderung deiner Bruttomiete zu.

Quellen:

Immo Scout 24: Mietminderung bei Schimmel

Allianz.de

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