Wir kennen es doch alle: Man wartet ewig auf ein bestimmtes Paket und dann wird es bei den Nachbarn abgegeben, weil man gerade nicht zu Hause ist. Ärgerlich. Und als sei das nicht schon schlimm genug, stellt sich beim Abholen des Pakets heraus, dass es auch noch beschädigt ist. Doch wer haftet dann eigentlich?
Wie „t-online“ berichtet, haftet laut Rechtsanwalt Harald Rotte derjenige, dem das Paket kaputt- oder verlorengegangen ist. Ist eurem Nachbarn oder eurer Nachbarin also ein Malheur passiert und das Paket wurde beschädigt, muss er oder sie auch dafür haften.
Wer haftet bei vereinbartem Ablageort?
Anders ist es jedoch, wenn das Paket auf eurem Grundstück deponiert wurde. Wurde das Päckchen zum Beispiel an einem von euch ausgewählten Ablageort auf eurem Grundstück abgelegt und es wurde dort beschädigt, haftet ihr selbst.
Dies ist jedoch nur der Fall, wenn dem Ablageort auch zugestimmt wurde: „Haben Sie diese Erlaubnis nicht erteilt, dann ist nicht ordnungsgemäß zugestellt worden“, erklärt Rotte. In diesem Fall habt ihr Anspruch auf Neulieferung oder eine Erstattung der angefallenen Summe.
Auch bei dem Widerrufsrecht von Paketen gibt es besondere Regeln. Denn die Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn das Paket bei dem Empfänger oder der Empfängerin angekommen ist. Holt ihr euer Paket also erst nach der Frist bei der benachbarten Person ab, gilt für euch dennoch das 14-tägige Widerrufsrecht.
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