Juhu, endlich klettert das Thermometer wieder über die 20 Grad-Marke. Zeit also, den Garten auf Vordermann zu bringen und es sich dort gemütlich zu machen. Ob beim entspannten Grillabend oder der Gartenparty: Ein wenig Musik darf dann nicht fehlen.
Aber, ab wann gilt Musik im eigenen Garten oder dem Balkon eigentlich als Lärmbelästigung? Und was kann ich tun, wenn es die eigenen Nachbarn mit der Lautstärke gerne mal übertreiben? Wie die einzelnen Regelungen aussehen, was erlaubt ist und was nicht, erklären wir euch.
Wie laut darf ich im Garten Musik hören?
Grundsätzlich gilt: Musik hören, Feiern und sogar das Fernsehen ist im Garten oder auf dem Balkon erlaubt. Aber: Um die Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu vermeiden, ist jedoch die Lautstärke entscheidend.
Denn innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten darf Musik maximal auf Zimmerlautstärke aufgedreht werden. Doch was bedeutet „Zimmerlautstärke“ denn nun? Was für den einen zu laut ist, ist für den anderen gerade richtig. Eine genauere Angabe ist auch gesetzlich nicht definiert.
Dieser Vergleich verrät, wann es zu laut ist
Hierbei könnt ihr euch als Richtwert an 30 bis 40 db orientieren, was ungefähr dem Geräusch eines Kühlschrankmotors oder einem leichten Regenschauer hinter geschlossenen Fenstern entspricht. Ihr merkt also schon, besonders laut aufdrehen, könnt ihr die Musik auf Balkon und im Garten nicht.
Nicht nur laute Musik ist ein Problem
Da insbesondere innerhalb der Ruhezeit verstärkt die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme der Nachbarn gilt, kann also auch schon die normale Gesprächslautstärke 40 db schnell überschreiten. Um auf Nummer sicher zu gehen, hilft es sicher, vor der nächsten Party oder dem Grillabend das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und zu klären, was euer Umfeld als zu viel Lärm empfindet und was nicht.
Welche Ruhezeiten gibt es in Deutschland?
Um Ärger mit den Anwohnern zu vermeiden, solltet ihr auch die Ruhezeiten auf dem Schirm haben. Die Ruhezeiten sind gesetzlich durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) vorgeschrieben, können sich aber je nach Bundesland und Kommune unterscheiden. In der Regel gelten in Deutschland jedoch meist folgende Uhrzeiten:
- Nachtruhe: zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr bzw. 7 Uhr morgens
- Ganztägige Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen (Samstage gelten als Werktage)
- Mittagsruhe, falls regional vorhanden: meist zwischen 12 Uhr bzw. 13 Uhr und 15 Uhr (jedoch gibt es nur noch wenig Regionen mit Mittagsruhe)
Aber Achtung: Ebenso solltet ihr einen Blick in euren Mietvertrag und die Hausordnung werfen. Denn Vermieter und Vermieterinnen können hier vermerken, welche Ruhezeiten in den jeweiligen Mietshäusern einzuhalten sind.
Gut zu wissen: Nicht nur Musik im eigenen Garten macht Lärm. Auch die Gartenarbeit kann – zur falschen Zeit – als Lärmbelästigung gelten.
Mehr dazu: Alltagsfrage: Darf ich sonn- und feiertags Rasen mähen?
Was kann ich bei einer Lärmbelästigung tun?
Dreht eure Nachbarin mal wieder die Musik zu laut auf oder ist der Nachbar spätabends mit Rasen mähen beschäftigt, kann es gut sein, dass eine Lärmbelästigung vorliegt. In diesem Fall habt ihr das gute Recht, die jeweilige Person – wahlweise mündlich oder schriftlich – auf die Lärmbelästigung hinzuweisen.
Wer mit Freundlichkeit dennoch nicht weiterkommt und immer wieder durch den Lärm gestört wird, der kann sich an die Vermieter wenden. Denn je nach Beeinträchtigung durch Lärm habt ihr Anspruch auf Mietminderung. Die vermietende Person ist nun in der Pflicht den Mieter oder die Mieterin abzumahnen und hat die Möglichkeit sogar Schadensersatzforderungen stellen.
Im schlimmsten Fall drohen der Person bei Missachtung von Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen bzw. der Nachtruhe Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Autsch! Hält sich ein Mieter oder eine Mieterin trotz Abmahnung nicht an die im Vertrag vereinbarten Regelungen, ist der Vermieter oder die Vermieterin dazu berechtigt, die Kündigung auszusprechen.
Habt ihr schon mal Ärger mit euren Nachbarn wegen zu viel Lärm gehabt? Auf Instagram oder Facebook könnt ihr uns gerne von euren Erfahrungen berichten.