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Achtung! Damit macht ihr euch im Supermarkt strafbar

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Achtung! Damit macht ihr euch im Supermarkt strafbar

Wusstet ihr, dass es eine Reihe von Dingen gibt, die im Supermarkt verboten sind. Wir sagen euch, womit ihr euch beim Einkaufen im ungünstigsten Fall strafbar macht.

Inhaltsverzeichnis

Einkaufen im Supermarkt gehört für viele zu den täglichen oder wöchentlichen To-dos. Doch auch hier solltet ihr aufpassen, denn es gibt einige Regeln, an die ihr euch im Discounter halten solltet. Beim Einkaufen kann man sich nämlich in einigen Fällen strafbar machen.

Dabei sprechen wir nicht vom klassischen Diebstahl, sondern von Dingen, von denen wir denken, dass sie schon nicht so schlimm sind und wir sie deswegen für „normal“ halten. Gerade mit diesen Kleinigkeiten können wir uns nämlich strafbar machen. Doch was sollte man im Supermarkt tunlichst unterlassen? Wir klären auf und zeigen euch, welche Dinge im Supermarkt verboten sind.

Vorab im Video: Teuer-Schock im Supermarkt: Hilft Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel?

Achtung! Damit macht ihr euch im Supermarkt strafbar

1. Obst und Gemüse im Laden probieren

Seid mal ehrlich: Ein paar Weintrauben oder Beeren haben wir doch alle schon einmal im Supermarkt genascht. Schließlich wollen wir ja testen, ob die Ware schmeckt. Doch leider ist dieses Verhalten genau genommen strafbar. Denn, wer vor dem Bezahlen Ware isst, egal, ob Gemüse oder Obst, begeht einen Diebstahl. Die Ware bleibt nämlich bis zum Bezahlen Eigentum des Supermarktes. Wer sich also vorher schon das Eigentum aneignet, indem man es isst, macht sich strafbar.

Viele Discounter und Läden sind jedoch kulant und erlauben ein paar kleine Naschereien. Trotzdem sollte man es nicht übertreiben, denn im schlimmsten Fall kann eine saftige Strafe drohen.

Also lieber Finger weg und erst zu Hause naschen.

2. Großeinkäufe und Hamsterkäufe sind verboten

Sogenannte Hamsterkäufe sind besonders in Zeiten von Corona und aufkommender Lebensmittelknappheit für einige zum Volkssport geworden. Während es zu Pandemie-Zeiten vor allem Toilettenpapier und Nudeln war, steht man jetzt häufig vor ausverkauften Mehl- und Öl-Regalen.

Doch Großeinkäufe und Hamsterkäufe sind grundsätzlich verboten. Das sieht man auch daran, dass die Supermarktbetreiber die Kund*innen mit Schildern darauf hinweisen, lediglich nur Waren in haushaltsüblichen Mengen zu kaufen.

Der Grund ist einleuchtend und hat natürlich auch etwas mit einem gesunden Sozialverhalten zu tun: Supermarktinhaber dürfen nicht mehr als handelsübliche Mengen verkaufen, damit andere Kund*innen nicht leer ausgehen. Das ist nur fair und gerecht. Und seien wir mal ehrlich: Wenn jeder weiterhin „normal“ einkaufen würde, also lediglich seinen täglichen oder wöchentlichen Bedarf decken würde, würde es zu leeren Regalen in der Regel nicht kommen.

Auch lesen: Genug Lebensmittel für alle: Keine Hamsterkäufe nötig!

3. Mit zu viel Kleingeld bezahlen

In der heutigen Zeit wird das kontaktlose Bezahlen mit EC-Karte oder Smartphone immer beliebter. Aber die nette Oma, die in ihrem Portemonnaie nach dem passenden Kleingeld sucht, sieht man hin und wieder dann immer doch mal an der Supermarktkasse stehen. Doch wer jetzt denkt, dass man an der Kasse im Discounter sein ganzes Kleingeld loswerden kann, der täuscht.

Verkäufer*innen müssen nicht mehr als 50 Münzen eines Kunden annehmen. Das bedeutet im Klartext: Ware mit 50 Münzen zu bezahlen geht in Ordnung, 51 dürfen die Verkäufer*innen ablehnen.

4. Ware umtauschen

Wer beim Shoppen von Kleidung Ware umtauschen möchte, hat meist kein Problem. Oft sind die Läden so kulant und nehmen die Ware zurück und geben das Geld wieder raus. Oder man bekommt einen Einkaufsgutschein in Höhe des Warenwertes dafür.

Bei Lebensmitteln ist das nicht erlaubt. Wer Brot, Obst oder Gemüse kauft, der kann sie in der Regel nicht umtauschen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Waren, deren Mindesthaltbarkeitsdatum zu dem Zeitpunkt abgelaufen ist, als man sie gekauft hat. Oder die Ware ist offensichtlich kaputt oder beschädigt. So kann es natürlich sein, dass man beim Herausgehen aus dem Supermarkt bemerkt, dass die Tüte undicht ist oder man merkt, dass sich ein fauler Apfel in der Packung befindet.

5. Sachen in der eigenen Tasche zur Kasse bringen

Bei dem folgenden Verbot, fühle ich mich selbst ertappt, denn scheinbar mache ich mich jedes Mal damit strafbar. Denn, wer seine Ware in der eigenen Tasche zur Kasse bringt, der kann sich unter Umständen, genau genommen, auch des Diebstahls schuldig machen. Und genau das mache ich sehr häufig. Besonders, wenn ich nur Kleinigkeiten einkaufen gehe.

Das liegt daran, dass für den Betreiber nicht klar erkennbar ist, dass man die Ware auch wirklich bezahlen will. Wer seine Ware jedoch in einer offenen Tasche verstaut und sie an der Kasse natürlich aufs Warenband legt und vorzeigt, der bekommt keine Probleme.

6. Beim Grün Geld einsparen

In Zeiten von hohen Lebensmittelkosten wollen wir an jeder Ecke sparen. Viele greifen da auf kleine Spartricks zurück. So wird häufig z. Bsp. bei Karotten das Grün entfernt und erst dann die Ware gewogen. Schließlich isst man das Grün nicht mit und warum sollte man dann dafür bezahlen? Doch leider ist das genau genommen verboten, denn der Kilopreis wird ausnahmslos inklusive des Grüns berechnet.

Bei Mohrrüben darf man das Grün vor dem Wiegen nicht entfernen
Viele Mohrrüben und Karotten liegen ausgelegt auf einem Regal Credit: Getty Images

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7. Zu viel Wechselgeld behalten

Fehler passieren und das auch der oder dem besten Kassierer*in. Manchmal hat man als Kund*in das Glück und man bekommt zu viel Wechselgeld zurück. Was soll oder muss man jetzt machen? Fällt es euch lediglich selbst auf, seid ihr immerhin nicht verpflichtet, es zu sagen und darauf hinzuweisen.

Fällt es dagegen dem oder der Kassierer*in auf oder jemand anderes spricht euch direkt darauf an, seid ihr verpflichtet, das zu viel gezahlte Wechselgeld wieder zurückzugeben. Ansonsten ist die Handlung strafbar, denn es liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor.

8. Gefundenes Geld behalten

Wer Geld im Supermarkt findet, darf dies leider nicht behalten. Da das gefundene Geld als Besitz des Ladens angesehen wird, ist es verboten, dies einzubehalten. Also besser beim Betreiber abgeben.

9. Waren aus anderen Wagen nehmen

Wenn das heiß begehrte Produkt gerade ausverkauft ist und man es im Einkaufswagen eines anderen Kunden sieht, kann es schnell passieren, dass man zuschnappt. Natürlich nur, wenn es niemand sieht. Das ist aber absolut verboten und strafbar. Nach §858 BGB handelt es sich dabei nämlich um „verbotene Eigenmacht“. Man nimmt sich also verbotenerweise das Recht zum Besitz eines Anderen, selbst wenn dieser Andere es noch nicht bezahlt hat.

Also lieber die Finger davon lassen!

10. Ware und Verpackungen öffnen

Oft ertappen wir uns selbst dabei. Wenn wir uns bei einem Produkt unsicher sind, schauen wir gerne mal in die Verpackung rein und öffnen diese dafür. Grundsätzlich ist das auch nicht verboten. Beschädigt ihr jedoch die Verpackung oder sogar das Produkt, handelt es sich genau genommen um Sachbeschädigung. Gerade bei Lebensmitteln solltet ihr die Verpackung geschlossen lassen, denn geöffnete Lebensmittelverpackungen dürfen Supermärkte nicht mehr verkaufen.

Wir hoffen, wir haben euch das Einkaufen jetzt nicht ganz vermiest. Wer sich an die Regeln hält, dem kann natürlich auch nichts passieren. Und so streng sollte man die Verbote auch nicht nehmen. Viele Supermärkte zeigen sich kulant und lassen einiges durchgehen. Trotzdem sollte man es nicht übertreiben und sich auch beim Einkaufen nicht strafbar machen.