Wie viel Urlaub Arbeitnehmer*innen zusteht, ist fest im Bundesurlaubsgesetz verankert. Die meisten Beschäftigten orientieren sich darüber hinaus an den arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubstagen. Hier finden sich nicht nur der gesetzliche Mindesturlaub, sondern auch die freiwillig gewährten Urlaubstage.
Doch wie ist das eigentlich, wenn man bereits Jahrzehnte lang erwerbstätig ist und das vielleicht sogar in ein und demselben Unternehmen? Immerhin stehen die meisten Arbeitnehmer*innen mit 60 Jahren kurz vor der Rente. Da könnte man doch meinen, dass langjährig Beschäftigte Anspruch auf mehr Urlaubstage haben, oder? Wir klären auf!
Auch lesen: Gesetzlicher Urlaubsanspruch ab 50: Was steht mir zu?
Haben Beschäftigte über 60 Anspruch auf mehr Urlaub?
Leider fällt die Antwort für ältere Beschäftigte ernüchternd aus. Denn auch mit 60 Jahren hat man keinen Anspruch auf mehr Urlaub als zum Beispiel ein*e 30-jährige*r Arbeitnehmer*in. Dabei spielt auch keine Rolle, wie lange eine Person bereits in einem bestimmten Unternehmen beschäftigt ist.
Auch für Arbeitnehmer*innen über 60 Jahren gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche und 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche.
In einigen Tarifverträgen gibt es Urlaubsstaffelungen
In einigen Tarifverträgen haben Mitarbeiter*innen mit einer langen Betriebszugehörigkeit mehr Urlaubstage. Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) finden sich zum Beispiel hin und wieder altersabhängige Staffelungen. Je nach Alter erhalten Arbeitnehmer*innen hier mehr Urlaubstage.
Eine mögliche Staffelung der Urlaubstage für Tarifbeschäftigte sieht wie folgt aus:
- Bis zum 30. Lebensjahr 27 Tage
- Bis zum 40. Lebensjahr 28 Tage
- Bis zum 50. Lebensjahr 29 Tage
- Bis zum 60. Lebensjahr 30 Tage
Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2012 entschieden, dass eine altersabhängige Staffelung der Urlaubstage in den meisten Fällen unwirksam ist. Denn laut BAG verstößt diese gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im August 2006 in Kraft getreten ist. Laut AAG sind Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Religion, sexueller Identität, Rasse oder auch Alter des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin unwirksam.
Lest auch: Urlaubsanspruch: Diese Rechte und Pflichten solltet ihr kennen
Dennoch ist es möglich, dass Unternehmen älteren Beschäftigten mehr Urlaubstage gewähren. Je nach Einzelfall kann das Arbeitsgericht eine altersbedingte Urlaubsstaffelung als berechtigt ansehen.
Karriere, Beruf und Berufung – trau dich und beschäftige dich aktiv mit deinen beruflichen Zielen. Lies dich ein und vernetze dich mit anderen. So wirst du nach und nach deine Bestimmung finden und kannst einen Beitrag leisten. Dein beruflicher Erfolg liegt in deiner Hand.
In der Galerie findest du 5 Job-Fakten, die du garantiert nicht kanntest: