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Nach Aus von Kinderreisepass: Welchen Ausweis brauche ich für mein Kind?

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Bye, bye Kinderreisepass

Der Kinderreisepass kann nun nicht mehr beantragt, verlängert oder ausgestellt werden.

Wer ins Ausland reisen will, muss sich ausweisen können. Das gilt auch für Kinder, egal wie klein sie noch sind. Was Eltern zur Abschaffung des Kinderreisepasses wissen müssen, lest ihr bei uns.

Der Kinderreisepass hat ausgedient. Seit heute, dem 1. Januar 2024, kann er nicht mehr beantragt, verlängert oder ausgestellt werden. An seine Stelle tritt der elektronische Reisepass, mit dem sich Kinder von jetzt an ausweisen sollen, wenn sie die EU bzw. den Schengen-Raum verlassen.

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Bisher galt, dass Kinder bis zu ihrem 12. Lebensjahr mit einem Kinderreisepass sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU reisen konnten.

Die meisten Länder akzeptierten diesen als gültiges Ausweisdokument, verlangten zum Teil lediglich ergänzende Visen. Einzig die USA, Australien und einige afrikanische Staaten akzeptierten den Kinderreisepass nicht. Hier benötigten Kinder unabhängig ihres Alters für die Einreise bereits den elektronischen Reisepass.

Höhere Kosten & Wartezeiten für Eltern

Der elektronische Reisepass für Kinder kostet Eltern bei der Ausstellung 37,50 Euro. Damit liegen die Kosten für den elektronischen Pass deutlich über denen für einen Kinderreisepass. Die beliefen sich bei der Ausstellung auf 13 Euro zuzüglich der jährlich anfallenden 6 Euro für die Verlängerung.

Zu den gestiegenen Kosten müssen Eltern auf den elektronischen Reisepass ihres Kindes zudem länger warten, bis zu sechs Wochen. Der Kinderreisepass wurde in der Regel an Ort und Stelle ausgestellt und konnte direkt mitgenommen werden. Der Kinderreisepass galt bisher für 12 Monate.

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Der neue Reisepass mit eChip hat aber auch einen deutlichen Vorteil. Für Menschen unter 25 Jahre hat er eine Gültigkeit von sechs Jahren. Unter der Bedingung, dass die Person auf dem Bild des Passes eindeutig identifizierbar ist.

Braucht mein Kind einen Reisepass?

Familien, die in absehbarer Zukunft keine Reisen außerhalb der EU planen, benötigen für ihr Kind auch keinen elektronischen Reisepass. Für Auslandsaufenthalte innerhalb der EU und des Schengen-Raums (dazu zählen auch die Nicht-EU-Länder Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) genügt ein Personalausweis für Kinder.

Dieser hat, ähnlich zum elektronischen Reisepass, eine Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Jahren und kostet 22,80 Euro.

Wichtig: Bereits in 2023 neu ausgestellte oder verlängerte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum darauf angegebenen Ablaufdatum.