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200 Euro für Studenten: So bekommst du die steuerfreie Einmalzahlung

200 Euro Pauschale für Studierende
200 Euro Pauschale für Studierende Credit: Adobe Stock

Nach langem Hin und Her ist es nun endlich so weit: Die 200 Euro Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler*innen kann ab dem 15. März 2023 beantragt werden. Wer Anspruch auf die Einmalzahlung hat und wie du dir das Geld sicherst, erfährst du hier.

Inhaltsverzeichnis

Junge Menschen haben in den vergangenen drei Jahren einiges auf sich nehmen müssen: Von der Corona-Pandemie bis hin zum Ukrainekrieg sehen sie sich jeden Tag mit neuen Krisen konfrontiert.

Um die jungen Erwachsenen wenigstens finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung eine steuerfreie Einmalzahlung von 200 Euro, die so genannte Energiepreispauschale, speziell für Studierende und Fachschüler*innen geplant. Wir leiten dich durch den Bürokratie-Dschungel, damit du das Geld, das dir zusteht auch garantiert bekommst.

200 Euro Pauschale für Studierende

200 Euro für Studenten: So bekommst du die steuerfreie Einmalzahlung

Energiepauschale für Studenten: Wer darf einen Antrag stellen?

Anspruch auf die Einmalzahlung haben laut Bundesregierung:

  • Studierende, die zum 01. Dezember 2022 immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Dazu zählen auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester. Nicht antragsberechtigt sind Gasthörerinnen und Gasthörer.
  • (Berufs-)Fachschüler*innen, die zum 01. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben

Habe ich auch Anspruch auf die 200 Euro Einmalzahlung, wenn ich bereits die Energiepauschale von 300 Euro für Arbeitnehmer erhalten habe?

Wenn du neben deinem Studium arbeitest bzw. gearbeitet hast und du bereits die 300 Euro Energiepauschale für Arbeitnehmer erhalten hast, darfst du dich doppelt freuen: Auch du hast Anspruch auf die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende und (Berufs-)Fachschülerinnen und (Berufs-)Fachschüler.

Muss ich die 200 Euro versteuern?

Nein. Die Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler*innen ist steuerfrei. Das heißt, du bekommst auch tatsächlich die vollen 200 Euro ausgezahlt.

Welche Unterlagen brauche ich, um die Energiepauschale für Studenten zu beantragen?

Da der Antrag online gestellt werden kann, musst du dich nicht mit lästigen Behördengängen rumschlagen. Du brauchst lediglich:

  • Zugangscode inkl. PIN deiner Hochschule
  • Bund ID-Nutzerkonto (kostenlos erstellen über Nutzerkonto Bund)
  • Personalausweis mit Onlinefunktion oder ELSTER-Zertifikat (alle Ausweise ab dem 15. Juli 2017 besitzen die Onlinefunktion, das ELSTER-Zertifikat kann über das Finanzamt gestellt werden)
  • bei Online-Ausweisfunktion: AusweisApp2

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Wie funktioniert die Antragstellung für die Energiepauschale?

Ab dem 15. März kann man die Einmalzahlung beantragen. Um vorbereitet zu sein, kannst du schon jetzt die nötigen Unterlagen besorgen, um am Stichtag nicht in Panik zu fallen. Folgende Schritte sind für die Antragstellung der 200-Euro-Einmalzahlung nötig:

1. Schritt: Die Website von „Nutzerkonto Bund“ aufrufen.

2. Schritt: Auf den Button „Registrieren mit elektronischer ID“ klicken.

3. Schritt: Anschließend wählst du den Button „Online-Ausweisfunktion“ aus (Im Falle des ELSTER-Zertifikats den anderen Reiter auswählen).

4. Schritt: Öffne die App „AusweisApp2“ auf deinem Smartphone.

5. Schritt: Halte deinen Personalausweis an die Rückseite deines Handys und erstelle eine 6-stellige PIN.

6. Schritt: Danach gibst du deine persönlichen Daten ein und hinterlegst eine Bankverbindung, auf die das Geld später überwiesen werden soll.

7. Schritt: Nachdem du den Zugangscode und PIN von deiner Hochschule bekommen hast, kannst du dich mit kdeinem Bund-ID-Konto über die Website Einmalzahlung200.de anmelden. Der Antrag ist laut Bundesregierung innerhalb von wenigen Minuten fertiggestellt.

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Wann wird die Energiepauschale für Studenten ausgezahlt?

Die Anträge für die Energiepauschale können erst ab dem 15. März 2023 über die oben angegebene Website gestellt werden. Wann das Geld letztendlich überwiesen wird, ist zurzeit noch unklar. Laut Bundesregierung sollen die Auszahlungen aber zeitnah nach Antragsstellung erfolgen.