Mit der neuen Gasumlage von 2,419 Cent pro Kilowattstunde kommen erneut erhebliche Mehrkosten auf Verbraucher*innen zu. Dem will die Regierung nun mit einer Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas entgegenwirken. Doch was bedeutet das konkret für Verbraucher*innen?
Mehrwertsteuersenkung auf Gas: Das sind die Folgen für Verbraucher*innen
Mit der Mehrwertsteuersenkung von bislang 19 auf sieben Prozent auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende 2024 will die Bundesregierung die Bürger*innen entlasten. Denn laut dem Vergleichsportal Check24 zahlt ein Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Verbrauch nun 3717 Euro jährlich, wie die „tagesschau“ berichtet.
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Bei einer Senkung der Mehrwertsteuer würden sich diese Kosten auf 3342 Euro verringern. Zudem soll die Mehrwertsteuersenkung auch für die ab Oktober 2022 geltende Gasumlage gelten. Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden müsste jährlich eigentlich 576 Euro on top zahlen. Mit nur sieben Prozent Mehrwertsteuer läge der Betrag nur noch bei 518 Euro.
Das Rechenbeispiel bezieht sich jedoch auf die aktuellen Gaspreise. Aufgrund der steigenden Energiekosten lässt sich jedoch nicht genau abschätzen, wie groß die Entlastung durch die Senkung der Mehrwertsteuer wirklich ist. Daher scheint es unabwendbar, dass Gaskund*innen dennoch tiefer in die Tasche greifen müssen.
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Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte die Entscheidung wie folgt: „Mit diesem Schritt entlasten wir die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entsteht, beträgt“, so der SPD-Politiker, wie „tagesschau“ berichtet.
Mwst.-Senkung wird scharf kritisiert
Doch die Senkung der Mehrwertsteuer stößt auch auf Kritik von Sozialverbänden, der Gewerkschaft ver.di und der Industrie. Denn durch die Mehrwertsteuersenkung werden alle entlastet, auch Topverdienende. Mehr Sinn machen laut den Kritiker*innen gezielte Hilfen, die sich an die Menschen richten sollen, die ihre Gasrechnungen wirklich nicht mehr bezahlen können.
Über die Mehrwertsteuer in Deutschland wird ein Großteil des gesamten Staatshaushalts finanziert.
Welche Entlastungen sind geplant?
Im September erhalten Arbeitnehmer*innen in Deutschland die sogenannte Energiepauschale von 300 Euro, die über das Gehalt ausgezahlt wird. Wohngeldempfänger*innen bzw. Studierende und Azubis, die BAföG bekommen, erhalten zudem einen Heizkostenzuschuss.
Weitere Entlastungen seien ebenfalls in der Planung. Diese betreffen vor allem einkommensschwache Haushalte.