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Bundestagswahl: Wo kann ich die Briefwahlunterlagen noch abgeben?

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Bundestagswahl: Wo kann ich die Briefwahlunterlagen noch abgeben?

Für viele Briefwähler*innen wird die Zeit langsam knapp, um ihren Stimmzettel noch vor dem Wahlsonntag per Post zu verschicken. Bei uns erfahrt ihr, was ihr tun müsst, um euren Wahlbrief trotzdem noch rechtzeitig abgeben zu können.

Die Zahl der Briefwähler, insbesondere in Großstädten, steigt kontinuierlich an. Auch bei der kommenden Bundestagswahl am 27. September wird ein hoher Anteil an Briefwähler*innen erwartet.

Doch für viele Briefwähler*innen wird die Zeit langsam knapp, um ihren Stimmzettel noch vor dem Wahlsonntag per Post zu verschicken. Entfällt damit etwa die Möglichkeit zu wählen?

Im Video: Bundestagswahl: Das passiert mit deiner Stimme, wenn du nicht wählen gehst

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Bundestagswahl: Das passiert mit eurer Stimme, wenn ihr nicht wählt

Fakt ist, dass der Antrag für die Briefwahl für die Bundestagswahl am Freitag, den 24. September bis 17 Uhr eingegangen sein muss. In Ausnahmefällen kann sogar noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden, der jedoch dann bis 18 Uhr ausgefüllt vorliegen muss.

Wenn die Unterlagen erst später ankommen, kann eure Stimme nicht mehr berücksichtigt werden.

Es gibt mehrere Möglichleiten, um euren Stimmzettel rechtzeitig abzugeben

Wer es nicht geschafft hat, seinen Stimmzettel rechtzeitig abzugeben, kann die Unterlagen in den Briefkasten der zuständigen Gemeinde werfen.

Alternativ könnt ihr eure Unterlagen auch noch am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr zu der Adresse bringen, die auf dem Umschlag steht. Natürlich könnt ihr auch einfach mit eurem Wahlschein im Wahllokal wählen.

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Die Unterlagen für die Briefwahl könnt ihr persönlich, per E-Mail oder per Post mit eurem Wahlschein bei der Gemeinde eures Hauptwohnorts beantragen. Hierfür reicht ein formloser Antrag. Telefonisch ist die Antragstellung jedoch nicht möglich.