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Gesetzesänderung: Bundestag schafft Blutspendeverbot für homosexuelle Männer ab

Ein neues Gesetz der Ampel-Koalition will nun den Zugang zur Blutspende auch für Homosexuelle ermöglichen.
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Jahrzehntelang wurden homosexuelle Männer von der Blutspende ausgeschlossen. Ein neues Gesetz der Ampel-Koalition will nun den Zugang zur Blutspende für alle ermöglichen.

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Gute Nachrichten für die LGBTQIA+ Community: Die Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung für die Kriterien der Blutspende erlassen. In Zukunft müssen homosexuelle Männer nicht mehr vier Monate enthaltsam leben, um Blut zu spenden. Die Ampel-Koalition will damit diskriminierenden Regulierungen entgegentreten.

Änderung des Transfusionsgesetzes

Mit der Gesetzesänderung zur Blutspende soll in Zukunft nur noch das individuelle Risikoverhalten der Spender*innen relevant sein. Damit wird die Bundesärztekammer dazu verpflichtet, neue Richtlinien für die Blutspende zu erlassen. Mit der Aufhebung des Verbots könnte künftig auch das Blutspendenaufkommen wieder steigen, welches sich in den letzten Jahren rückläufig entwickelt hat.

Von der Änderung sind auch bisexuelle und trans Personen betroffen: Diese sollen künftig auch ohne zusätzliche Maßnahmen ihr Blut spenden dürfen. Gleichzeitig wurde die Altersgrenze, die bislang bei 60 Jahren lag, abgeschafft werden – solange dies der Gesundheitszustand der Spender*innen erlaubt, sehe man keinen Bedarf für Einschränkungen.

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Derzeitige Rechtslage ist diskriminierend

Nach aktuellem Standpunkt dürfen homosexuelle Männer nur dann Blut spenden, wenn sie die letzten vier Monate keinen Geschlechtsverkehr mit einem neuen oder mehr als einem männlichen Partner hatten. Grund dafür waren die möglichen Infektionskrankheiten, die bei der Blutspende ein Risiko für die Empfänger*innen darstellen könnten.

Auch heutzutage sind homosexuelle Männer diskriminierenden Vorurteilen ausgesetzt: Oft wird in diesem Zusammenhang vermutet, dass schwule Männer ein höheres Risiko für HIV-Erkrankungen haben. Dabei zeigen Studien aus den letzten Jahren, dass heterosexuell-aktive Menschen nicht weniger betroffen sind. Viel zu oft werden Geschlechtskrankheiten bei heterosexuellen Personen nicht als solche erkannt.

Während die Anzahl der homosexuellen HIV-infizierten Personen im Jahr 2020 etwa auf dem Vorjahresniveau lag, wurden bei heterosexuell-infizierten Personen knapp 120 mehr gezählt.

Ein großer Fortschritt

Die Gesetzesänderung sei „ein großer Fortschritt“, betonte Holger Wicht, Pressesprecher der Deutschen Aidshilfe, auf Anfrage des ZDF. Mit der Regulierung erhofft er sich ein Ende der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern.

Auch aus den eigenen Reihen der Ampel-Koalition gib es Lob: Heike Engelhardt, Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion erklärt in einer Pressemitteilung: „Es ist schade, dass Menschen 2023 noch mit derartigen Benachteiligungen und Vorurteilen zu kämpfen haben. Umso mehr freue ich mich, dass wir hier jetzt schnell gehandelt haben.“

Jürgen Lenders, queerpolitischer Sprecher der FDP, äußert sich gegenüber dem ZDF erleichtert: „Ich freue mich darauf, dass ich als schwuler Mann nun bald Blut spenden darf.“

Kritik seitens Union und AfD

Doch nicht überall wird die Gesetzesänderung positiv aufgenommen: Die AfD äußert sich kritisch gegenüber der Gesetzesänderung und spricht von einer ideologischen Entscheidung.

Auch die CDU ist skeptisch – Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Union, erklärt dem ZDF auf Anfrage: „Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern, die Nähe zu gefährdeten Milieus und andere Risikofaktoren, müssen auch zukünftig verlässlich ausgeschlossen werden.“

Die CDU-Fraktion favorisiert die Drei-mal-Drei-Regelung aus Österreich: Dort dürfen nur diejenigen Blut spenden, die in den letzten drei Monaten mit nicht mehr als drei Partner*innen Geschlechtsverkehr hatten – dies gilt sowohl für heterosexuelle, als auch für homosexuelle Personen.

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes, erfüllt die Ampelkoalition eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag.